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Prozesskostenhilfe (PKH) Ich erkläre Ihnen, wer sie bekommt und wie man sie beantragt. Grundsätzlich steht Ihnen nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe zu, wenn
der von Ihnen beabsichtigte Prozeß (oder die von Ihnen beabsichtigte Verteidigung gegen Ansprüche eines Anderen) Aussicht auf Erfolg hat.


Wenn überdies die Prozessführung nicht mutwillig ist und Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können.

Liegen diese Voraussetzungen vor, hat es Sinn einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu stellen.

Es kann sein, daß sie PKH nur unter der Auflage bekommen, den vom Staat bevorschussten Betrag ganz oder teilweise in Raten zurückzuzahlen.
Ändern sich die Voraussetzungen später, dann ist das Gericht berechtigt, einen PKH-Beschluß aufzuheben oder abzuändern.

 Infoblatt: Wie erhalte ich Prozesskostenhilfe?
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